1. Sie schließen mit uns einen Bestattungsvorsorge-Vertrag ab.
Dieser Vertrag kann auch den Kauf des Grabmales und die langfristige Grabpflege
beinhalten. Gleichzeitig schließen Sie über die Kosten Ihrer dereinstigen Bestattung
einen Treuhandvertrag ab.
2. Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe,
wird Ihr Kapital mündelsicher und bestverzinslich angelegt.
Die Ihnen zugesagte Verzinsung wird nicht mit Verwaltungskosten belastet,
d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto,.
Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle.
Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird auf Anfrage, mindestens aber jährlich,
über uns mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand sowohl auf Ihre Anforderung
wie auch einmal jährlich über uns Zinsbescheinigungen zur Verfügung.
3. Im Todesfall zahlt die Treuhand das Vermögen einschließlich
der angesparten Zinsen an uns zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorge-
Auftrages aus.
4. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist grundsätzlich kündbar.
Die Auszahlung erfolgt über unser Haus.
5. Bank-/Sparkassen-Ausfallbürgschaft
Ihre Treuhandeinlage ist zusätzlich durch die Ausfallbürgschaft
einer Bank/Sparkasse abgesichert. Hierüber erhalten Sie eine gesonderte Bestätigung.
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