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Seebestattung

Das Meer als letzte Ruhestätte

Zu Urzeiten, als weder Feuer noch geeignete Werkzeuge erfunden waren, um Gräber auszuheben, erfolgte die Bestattung vor allem durch Luft-Bestattungen (Aussetzen zum Fraß der Tiere, Eintrocknen der Leichen oder Einbalsamierung wie in Ägypten) oder durch das Übergeben des Leichnams in Flüsse oder dem offenen Meer.

Erst später kamen die Bestattungen durch Leichenverbrennung oder die Erdbestattung (seit der Bronzezeit zumeist in einem Sarg) hinzu. Somit gehört die Seebestattung zu den ältesten Bestattungsformen und ist nachweislich älter, als die heute übliche Feuer- oder Erdbestattung. Die Wikinger und andere seefahrende Völker haben zu allen Zeiten ihre Toten auf einem voll ausgerüsteten Schiff den Wellen und damit ihrer gewohnten Umwelt - der See - übergeben.

Seebestattungen waren auch noch zu jenen Zeiten üblich, als man mit Segelschiffen die Weltmeere befuhr und bei einem Todesfall schon aus hygienischen Gründen die Leiche nicht solange mitführen konnte, bis der nächste Hafen angelaufen wurde. Der Sarg stand eine Nacht lang auf dem Achterdeck, bevor man anderntags beidrehte, ein Boot aussetzte, und nach einer schlichten, feierlichen Andacht den mit Eisen beschwerten Holzsarg vom Boot aus dem Meer übergab. Seit fast hundert Jahren ist es nun aber Schiffsbrauch, die Toten zu bestatten, wie man es noch in alten Kinofilmen sehen kann. Der Tote wird in Segeltuch genäht, am Fußende beschwert und auf einem Lukendeckel so aufgebahrt, dass die Füße der Reling zugewandt sind. Die Nationalfahne bedeckt den Leichnam. Während der Kapitän vor versammelter Mannschaft eine kurze Ansprache hält, weht die Schiffsflagge auf Halbmast. Die kurze Andacht schließt mit einem Vaterunser. Zwei Mann heben nun das Kopfende der Bahre und unter der Flagge gleitet der Tote über die Reling hinaus in die weite See. Dies vollzieht sich immer auf der Steuerbordseite eines Schiffes. Auch heute können in Einzelfällen derartige Seebestattungen vorkommen, speziell bei Besatzungsmitgliedern von Seeschiffen.

Dass im Anschluß an eine Einäscherung des Verstorbenen dennoch eine spätere Bestattung auf See möglich ist, ist der jeweiligen gesetzlichen Regelung der einzelnen Staaten zu verdanken. In Deutschland, beispielsweise dem § 9, Absatz 3 des Feuerbestattungsgesetzes von 1934, wonach eine Ausnahmegenehmigung beim Ordnungsamt der Stadt eingeholt werden kann, wenn der Wille für eine Seebestattung von den Angehörigen glaubhaft gemacht wird oder eine entsprechende, persönliche Erklärung vorliegt. Diese persönliche Erklärung kann bei den entsprechenden Bestattungsinstituten, die Seebestattungen durchführen, neben anderen Informationen angefordert und dann dort für den eintretenden Fall hinterlegt werden. Der Wortlaut könnte sein: "Hiermit gebe ich meinen Willen kund, daß die Bestattung meiner Urne auf See erfolgen soll, da ich mich dem Meer verbunden fühle."

Seebestattungen werden aber auch von vielen Alleinstehenden gewünscht, die keine Angehörigen haben, die sich um ein Grab kümmern würden oder von alleinstehenden Witwen, deren Ehemänner verschollen, gefallen oder im Ausland gestorben sind.

Jährlich werden ca. viertausend Urnen der See übergeben. Der deutsche Gesetzgeber schreibt vor, daß die Urne nicht im Geltungsbereich der 3 Meilen Zone vor der Bundesrepublik Deutschland, also dem bundesdeutschen Küstenmeer abgesenkt werden darf, sondern nur in einem Gewässer, in dessen Bereich die Beschaffenheit des Meeresbodens keine Fischerei (z.B. Schleppnetz-Fischerei) zuläßt, oder an sedimenthaltigen Stellen.

Heute bestehen die vorgeschriebenen Aschenamphoren aus Materialien, die sich auflösen und nach einiger Zeit die Asche freigeben. Die jedoch am Meeresboden als kleiner Hügel verbleibt und von den Schwebeteilchen des Meeres zugedeckt wird, so dass dort ein regelrechter Friedhof entstanden ist.


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Eine Seebestattung vollzieht sich z.B. wie folgt:

Vom Hafen aus steuert das Schiff in ruhige Gewässer, um außerhalb der 3 Meilen Zone die endgültige Position anzulaufen. Der Matrose setzt die Schiffsfahne auf Halbmast und der Kapitän stellt sich an Deck neben die blumengeschmückte Urne und spricht die Abschiedsworte an den Verstorbenen.

Nach altem Seemannsbrauch wird die Schiffsglocke angeschlagen. Die das Ende einer Seewache anzeigenden vier Doppelschläge ertönen und gleichzeitig läßt der Kapitän die Urne zu Wasser.

Während die Urne absinkt, schwimmen die Blumen auf dem Meer, die Angehörigen übergeben als letzten Gruß weitere Blumen in die See. Wenn die Maschine nach einer langen Schweige- und Gedenkminute wieder beschleunigt wird, beschreibt das Schiff mit harter Ruderlage und "Kleiner Fahrt voraus" einen Kreisbogen um diese Stelle. Das Wasser innerhalb dieses Kreises, in dessen Mittelpunkt noch die Blumen schwimmen, ist spiegelglatt - wie eine Insel inmitten der nur leicht gekräuselten See.


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Unser Partner für Seebestattungen ist die:






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