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Erdbestattung


Eine der geläufigsten Bestattungsarten.

Der Friedhof ist in der Regel frei wählbar. Einschränkungen bestehen lediglich bei einigen Kommunen aufgrund zu starker Auslastung. Üblicherweise wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt, dort besteht auch ein Recht an einer Grabstätte.

Bei den Grabarten unterscheidet man zwischen Reihengrab, Wahlgrab (2 oder mehr Personengräber) und Solitärgrab (Sondergrabstätte).

Man erwirbt das Grab nur für eine bestimmten Zeit (Ruhedauer zwischen 15 und 30 Jahre) ein teilweiser Nacherwerb ist möglich.

Gerne teilen wir Ihnen mit, welche Bestimmungen auf dem von Ihnen gewählten Friedhof gelten.